These terms are provided in German. The German version is legally binding.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Ahmad Ghadban, Adswerk, Thomas-Mann-Str. 33, 76189 Karlsruhe („Adswerk“), und seinen Kunden über Leistungen im Bereich Online-Werbung, Websites, Landingpages, Funnels und Social-Media-Management.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Adswerk ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt durch die Annahme eines individuellen Angebots von Adswerk durch den Kunden in Textform (z. B. per E-Mail oder digitaler Unterschrift) zustande. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das angenommene Angebot.
§ 3 Leistungen
(1) Adswerk erbringt die im Angebot vereinbarten Leistungen, insbesondere Planung, Einrichtung, Steuerung und Optimierung von Werbekampagnen sowie Beratung zu Verkauf und Vertrieb.
(2) Die Leistungen sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Geschuldet ist eine sorgfältige, fachgerechte Tätigkeit, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Adswerk sichert insbesondere keine bestimmten Umsätze, Gewinne, Anfragen, Klickzahlen oder Platzierungen zu.
(3) Die Erstellung von Websites, Landingpages und Funnels erfolgt als Werkleistung nach gesondertem Angebot.
(4) Leistungen, die über das vereinbarte Paket hinausgehen, werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.
(5) Adswerk darf zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Mitarbeiter und Subunternehmer einsetzen.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte und Materialien (z. B. Logos, Bilder, Texte) bereit und benennt einen Ansprechpartner.
(2) Der Kunde prüft Entwürfe von Anzeigen und gibt sie frei oder teilt Änderungswünsche mit. Äußert sich der Kunde nicht innerhalb von 3 Werktagen, gilt der Entwurf als freigegeben.
(3) Der Kunde versichert, dass er an allen bereitgestellten Materialien die erforderlichen Rechte besitzt und dass seine Produkte, Leistungen und Angaben rechtmäßig sind. Er ist insbesondere für die Einhaltung branchenspezifischer Werbevorschriften verantwortlich, etwa des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) oder berufsrechtlicher Regeln. Er stellt Adswerk von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen.
(4) Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten von Adswerk.
§ 5 Werbekonten und Werbebudget
(1) Werbekonten (z. B. Google Ads, Meta) werden auf den Namen des Kunden geführt oder eingerichtet. Alle Konten, Kampagnen und Daten gehören dem Kunden. Adswerk erhält die für die Leistung nötigen Zugriffsrechte.
(2) Das Werbebudget zahlt der Kunde direkt an die jeweilige Plattform. Es ist nicht Teil der Vergütung von Adswerk. Das empfohlene Mindest-Werbebudget beträgt 400 € pro Monat.
(3) Wird ein Werbebudget ausnahmsweise über Adswerk abgerechnet (z. B. bei Plattformen ohne eigene Kundenabrechnung), ist es vor Beginn der Kampagne im Voraus zu zahlen.
(4) Für die Werbung gelten zusätzlich die Richtlinien der jeweiligen Plattform. Entscheidungen der Plattformen, etwa die Ablehnung von Anzeigen, Kontosperrungen oder Änderungen der Preise und Algorithmen, liegen außerhalb des Einflusses von Adswerk.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Der Kunde zahlt die im Angebot vereinbarte monatliche Pauschale sowie zusätzlich 17 % des im jeweiligen Monat tatsächlich ausgegebenen Werbebudgets. Für die Einrichtung fällt eine einmalige Gebühr von 850 € an.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Einrichtungsgebühr ist bei Vertragsbeginn fällig, die monatliche Pauschale jeweils monatlich im Voraus. Der prozentuale Anteil am Werbebudget wird monatlich nachträglich auf Basis der Plattformabrechnung berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.
(4) Bei Zahlungsverzug ist Adswerk nach Mahnung berechtigt, die Leistungen bis zum Ausgleich auszusetzen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten ab Vertragsbeginn.
(2) Wird er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt, verlängert er sich um jeweils 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt auch dann 3 Monate zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den für ihn erstellten Anzeigen, Texten und Gestaltungen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für seine eigenen Werbezwecke.
(2) Adswerk darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
§ 9 Haftung
(1) Adswerk haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Adswerk nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze sowie für Entscheidungen und Ausfälle der Werbeplattformen ist ausgeschlossen, soweit nicht Absatz 1 greift.
§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
(2) Soweit Adswerk personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Karlsruhe, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2026